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   OLG Nürnberg, 11.03.1963 - 4 W 99/62   

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https://dejure.org/1963,1079
OLG Nürnberg, 11.03.1963 - 4 W 99/62 (https://dejure.org/1963,1079)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 11.03.1963 - 4 W 99/62 (https://dejure.org/1963,1079)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 11. März 1963 - 4 W 99/62 (https://dejure.org/1963,1079)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1963, 1313
  • NJW 1963, 1928 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 23.04.1980 - 3 StR 434/79

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher verfassungsfeindlicher Befürwortung von

    Der Bundesgerichtshof hat die rechtliche Möglichkeit einer Beihilfe zu einem Vergehen nach § 128 StGB stets bejaht, und zwar als Beihilfe zur Tat eines Haupttäters, nicht als andersartige Unterstützung der Vereinigung (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 1957 - 3 StR 21/57 mit vielen Hinweisen auf frühere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs; BGH vom 25. Juli 1960 - 3 StR 24/60 = NJW 1960, 1772; BGHSt 18, 296 [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63]; BGH NJW 1963, 1313).
  • OLG Nürnberg, 18.07.1990 - 9 W 1878/90

    Bestehen eines Prozessrechtsverhältnisses ; Auslegung einer Parteibezeichnung;

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  • BGH, 16.02.1965 - 3 StR 59/64

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Geheimbündelei in staatsgefährdender

    Beihilfe zu Gunsten eines Haupttäters ist jedoch auch bei § 128 StGB rechtlich möglich (BGH NJW 1960, 1772; 1963, 1315) [OLG Nürnberg 11.03.1963 - 4 W 99/62].
  • BGH, 21.12.1973 - I ZR 54/72

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Gutscheinen und Geldgeschenken an

    Der Feststellungsantrag kann daher nunmehr nicht mit der Begründung abgewiesen werden, daß der Klägerin durch die Mitverklagung des Drittbeklagten kein Schaden entstehen werde (zur Kostentragungspflicht, wenn mehrere Streitgenossen, von denen einer obgesiegt hat, die anderen aber unterlegen sind, gemeinsam von einem Anwalt vertreten werden, vgl. Baumbach, ZPO, 31. Aufl., § 100 ZPO Anm. 6 C, aber auch OLG Nürnberg, NJW 1963, 1313; VGH Mannheim, NJW 1973, 2317).
  • OLG Nürnberg, 23.02.1983 - 2 W 4062/82

    Anspruch auf die Erstattung der Anwaltskosten in einem Verfahren über eine

    Der Senat folgt dabei der in Rechtsprechung und Schrifttum, wenn nicht überwiegend, so doch sehr häufig vertretenen Meinung, daß der siegreiche Streitgenosse nur eine seinem sich aus dem Innenverhältnis der Streitgenossen ergebenden Anteil entsprechende Erstattung verlangen kann (OLG Nürnberg, 4. Zivilsenat. NJW 63, 1313; OLG Nürnberg, 3. Zivilsenat, NJW 75, 2346; OLG Stuttgart, NJW 77, 2171; "Justiz" 79, 297; OLG Braunschweig MDR 79, 62; OLG Koblenz, JB 79, 1817 und 81, 767; OLG Schleswig, Schl.-HA 80, 119; OLG München, Rechtspfleger, 81, 454; Zöller, 13. Aufl., Anm. V 2b; Baumbach, 41. Aufl., Anm. C; Thomas-Putzo, 12. Aufl., Anm. 4, jeweils zu § 100 ZPO und jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Celle, 29.01.1964 - 8 W 6/64
    Aus der Ausgleichspflicht der Streitgenossen untereinander kann der Kostenschuldner im Kostenfestsetzungsverfahren Rechte nicht herleiten (gegen OLG Nürnberg 1963-03-11 4 W 99/62 = NJW 1963, 1313).
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